Viele Änderungen durch das neue WEMOG

Am 1. Dezember 2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WeMoG) in Kraft getreten. Damit wird das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundlegend verändert. Ganz zentral dabei: Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird zur Trägerin aller Rechte und Pflichten, ihr obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Ansprüche Einzelner auf ordnungsgemäße Verwaltung richten sich immer gegen die Gemeinschaft.

Jede bauliche Maßnahme kann nun mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen oder durch Beschluss gestattet werden. Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Elektromobilität, Einbruchschutz und für „schnelles Internet“ unterliegen dabei nochmals einer Privilegierung und können von jedem Wohnungseigentümer verlangt werden.

Für deren Umsetzung müssen alle Eigentümer dann zahlen, wenn die Maßnahme mit einer neu eingeführten qualifizierten Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen wurde oder sich die Maßnahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisiert.

Auch die Befugnisse von Verwaltern sind neu geregelt worden. Gehen Sie bei Fragen oder für Erläuterungen zu den Änderungen gerne auf unsere Experten zu!

WEMOG