Erbrecht und Vermögensnachfolge

Das Thema „Erben und Vererben“ ist von besonderer Komplexität, da mit dem Erbrecht stets auch Fragen benachbarter Rechtsgebiete wie etwa des Gesellschafts-, Steuer- und Familienrechts einhergehen. Notar und Rechtsanwalt Christoph Frisch ist mit seinem Team und Netzwerk auf Erbrecht spezialisiert.

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Schnell und unkompliziert

Bei allen Mandaten der privaten und betrieblichen Nachfolge planen wir unsere Schritte vorausschauend und setzen diese praxisorientiert um. Insbesondere komplexe Vermögensverhältnisse und die vollständige oder teilweise Übertragung von Familienunternehmen auf die nachfolgende Generation stellt mit betriebswirtschaftlichen, unternehmensstrategischen oder auch psychologischen Aspekten eine besondere Herausforderung dar.

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ein wirtschaftlich tragfähiges und in der Familie akzeptiertes Nachfolgekonzept zu entwickeln. Es bildet die Basis der anschließenden zivil- und gesellschaftsrechtlichen Umsetzung sowie der steuerlichen Optimierung in Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern.

Wir erstellen für Sie kluge Testamente oder setzen Ihre erbrechtlichen Ansprüche und Pflichtteilsrecht gerichtlich und außergerichtlich durch.Mit durchdachten Übergaben sichern wir nicht nur den Familienfrieden, sondern sparen auch Erbschaftssteuer. Hier zahlen sich mehr als 20 Jahre Erfahrung im Erbrecht aus.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

  • Private Gestaltung der Vermögensnachfolge durch lebzeitige und letztwillige Verfügungen
  • Begleitung von Unternehmen und Unternehmern im Zusammenhang mit Übertragungen auf die nächste Generation
  • Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
  • Beratung und Übernahme bei Testamentsvollstreckungen
  • Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht
  • Grenzüberschreitende Erbfälle und internationales Erbrecht
  • Vorsorge- und Patientenverfügungen
  • Prozessuale Durchsetzung von Erbansprüchen

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Christoph Frisch

Notar und Rechtsanwalt