Die Beauftragung von Subunternehmern ist in der Baubranche seit vielen Jahren ein ganz normaler Vorgang. Auch aufgrund der starken Aktivitäten der Bauwirtschaft in Deutschland greifen immer mehr Unternehmen auch in der Region Paderborn und Ostwestfalen-Lippe auf ausländische Subunternehmer zurück. Der Einsatz von Firmen aus fremden Ländern bringt jedoch erhebliche Risiken mit sich, nicht immer ist nämlich die notwendige Rechtssicherheit gegeben.
Immer wieder erleben heimische Bauunternehmen eine böse Überraschung, wenn der Zoll entsprechende Kontrollen der ausländischen Subunternehmer vornimmt. Häufig lassen sich in diesem Rahmen unbekannte Verstöße gegen die Vorschriften des Sozialversicherungsrechts oder die Nichteinhaltung des Mindestlohns feststellen. In diesen Fällen müssen die Auftraggeber mit erheblichen Sanktionen rechnen, die sogar bis zu strafrechtlichen Verurteilungen führen können.
Vorausschauende Bauunternehmer sollen sich daher schon im Vorfeld qualifizierte rechtliche Beratung von kompetenter Seite einholen. Die Kanzlei am Rosentor ist mit ihren Schwerpunkten Immobilienrecht und Strafrecht in Paderborn und Umgebung ein erstklassiger Ansprechpartner für diesen Themenbereich, der in den nächsten Jahren voraussichtlich noch größere Bedeutung erlangen wird.
Auf die vertragliche Gestaltung bei der Beauftragung von ausländischen Subunternehmern in der Bauwirtschaft hat sich Rechtsanwalt Andreas Steenkolk, ausgewiesener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, spezialisiert. Auch wenn der Zoll eine Prüfung des Unternehmens aufgrund einer durchgeführten Kontrolle oder eines anderen Anlasses ankündigt, lässt die Kanzlei ihre Mandanten nicht allein. In diesen Fällen steht Rechtsanwalt Dr. Andreas Jolmes mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem Netzwerk für eine entsprechende Beratung und Begleitung zur Verfügung.
Unser Tipp: Kümmern Sie sich um eine rechtssichere Beauftragung von Subunternehmern und bereiten Sie sich frühzeitig auch auf den Fall der Fälle vor!