Hat die HOAI keine Zukunft mehr?

Große Unsicherheit herrscht bei Bauherren und Architekten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Höhe des Architektenhonorars. Die Richter haben die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für rechtswidrig erklärt. Die Folgen dieses Urteils für die Praxis sind noch unklar, zumal unterschiedliche Gerichte unterschiedliche Schlüsse gezogen haben.
Das Oberlandesgericht Hamm hat trotz des EuGH-Urteils einen Bauherrn zur Zahlung des Architektenhonorars nach den Mindestsätzen der HOAI verurteilt. Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Celle und auch das Kammergericht entschieden, dass die Mindestsätze wegen des EuGH-Urteils nicht mehr gelten. Die letzte Auffassung dürfte in der Klarheit des EuGH-Urteils richtig sein. Auch das Landgericht und das Oberlandesgericht München ziehen aus der europarechtlich nicht zulässigen deutschen Honorarordnung der Architekten diesen Schluss.
Rechtssicherheit in diesen Fragen kann nur durch einen Vertrag eines Fachmanns geschaffen werden. Wenn Sie als Architekt ihr Honorar sichern wollen, sprechen Sie uns an. Wenn Sie als Bauherr das Architektenhonorar verlässlich in ihr Budget einplanen müssen und wollen, sollten Sie ebenfalls auf uns zukommen.