Ehevertrag für Unternehmer und Gesellschafter

Gerade für Unternehmer mit Betriebsvermögen bzw. Gesellschafter in einer GmbH, GbR oder KG besteht die Gefahr, dass bei einer Scheidung erhebliches Vermögen vernichtet und eine Firma sogar zerschlagen wird. Die gesetzlich geregelten Scheidungsfolgen bei Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt passen regelmäßig nicht zur Unternehmerehe. Doch Vorsicht: Eine zu einseitige Regelung kann unwirksam sein.

Eine Scheidungsquote von ca. 50% und fast 200.000 geschiedene Ehen jährlich sprechen für sich. Wenn zum Vermögen ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einer Gesellschaft (GmbH, GbR, KG etc.) gehört, gerät nach der Ehe auch schnell die Firma in die Krise. Der Unternehmer oder Gesellschafter benötigt daher rechtzeitig einen guten Ehevertrag, in dem das Schicksal des Betriebs rechtlich wasserdicht und wirksam zu seinen Gunsten geregelt ist.

Als Wirtschaftskanzlei mit umfassenden-Know-How im Familien- und Gesellschaftsrecht können wir Scheidungen mit Betriebsvermögen umfassend im Sinne unserer Mandanten vorbereiten und abwickeln. Gleiches gilt für einen Ehevertrages für Unternehmer.

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