Ehegatten-Innengesellschaft vermeiden

Zum Schutz ihres Vermögens sollten Unternehmerfamilien wichtige Aspekte beachten. Im Rahmen einer kleinen Serie unterbreiten wir im „Kanzlei-Report“ wertvolle Vorschläge, die zur langfristigen Sicherung des unternehmerischen Vermögens beitragen. Heute geht es um die Vermeidung einer Ehegatten-Innengesellschaft.

Obwohl ein Ehegatte nicht direkt am Unternehmen beteiligt ist, kann er vermögensmäßig dem Unternehmer schaden. Schließlich betrachtet das Gesetz in manchen Fällen auch den eingeheirateten Partner als Teil des Unternehmens. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Ehegatte im Unternehmen arbeitet und dafür keinen Lohn bekommt.

Eine ähnliche Situation liegt vor, wenn die Ehepartner gemeinsam Kredite für das Unternehmen aufnehmen. In einem solchen Fall kann ein Vermögensausgleich auch unabhängig vom Güterstand und auch bei bestehender Gütertrennung erfolgen. Die Ehepartner sollten also ihre Form der Zusammenarbeit prüfen und schriftlich fixieren.