Demenz und Testament – wie geht das?

Kann ein an Alzheimer erkrankter Mensch ein Testament machen? Grundsätzlich bedeutet die Demenz keine Testierunfähigkeit. Entscheidend ist, dass der Testierende sowohl den Inhalt als auch die Tragweite seiner Verfügung verstehen kann, wenn das Testament errichtet wird. Darüber entscheidet allerdings nicht der Notar, sondern im Zweifels- oder Streitfall ein Sachverständiger.
Obwohl der Notar festhält, dass der Erblasser nach seiner Überzeugung geschäfts- und testierfähig war, kann das Testament trotzdem nichtig sein. Der Notar verfügt - ebenso wie ein Hausarzt - nämlich nicht über die Befähigung zur Feststellung der Testierfähigkeit. So gibt es viele Gerichtsfälle, in denen anders entschieden wurde als der Notar angab.
Das Gericht bestellt nämlich einen Sachverständigen, der die Testierfähigkeit ermittelt. Wenn der Testierende nach Meinung des Sachverständigen bei der Unterzeichnung des Testaments aufgrund der Erkrankung nicht selbstbestimmt handeln und frei entscheiden konnte, spielt die Einschätzung des Notars keine Rolle.
Demenz-Testament