Aufnahme der Ehegatten-Klausel

Eine Scheidung ist nie ein Grund zur Freude. Unabhängig von emotionalen Dingen, die mit einer Trennung verbunden, stellen sich auch zahlreiche Fragen rund um die Finanzen. Besonders relevant wird diese Thematik vor allem auch dann, wenn es um das Vermögen von Unternehmen geht. Schließlich ist neben der Versorgung der Inhaber auch die Zukunft für die Mitarbeitenden zu berücksichtigen.

Bei der Beteiligung mehrerer Gesellschafter an einem Unternehmen ist das Risiko besonders groß, dass nach einer Scheidung Betriebsvermögen verloren geht. Denn selbst wenn ein Unternehmer einen Ehevertrag abschließt, besteht bei den anderen immer noch die Gefahr, dass sie mit einer scheiternden Ehe das Unternehmen gefährden.

Deshalb empfiehlt es sich, die sogenannte Ehegatte-Klausel in den Gesellschaftsvertrag des Unternehmens zu schreiben. Demnach verpflichtet sich jeder Gesellschafter mit seinem Ehegatten, eine Gütertrennung im Ehevertrag zu vereinbaren oder den Zugewinnausgleich für Betriebsvermögen auszuschließen.