Wirksamer Vermögensschutz für Unternehmer

Gerade für Unternehmer ist ein wirksamer Vermögensschutz unerlässlich. Gläubiger, Ex-Gatten, Pflichtteilsberechtigte oder das Finanzamt erheben nicht selten Ansprüche, die die Existenz des Betriebs gefährden. Damit das Betriebsvermögen und vor allem das Privatvermögen einer Haftung entzogen ist, sollte rechtzeitig Vorsorge getroffen werden.

Vermögensschutz („Asset Protection“) ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern eine interdisziplinäre Gestaltung, die das Zusammenwirken spezialisierter Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater erfordert. Ganz wichtig: Seriöser Vermögensschutz kann stets nur prophylaktisch im Vorfeld einer möglichen Haftung erfolgen.

Unsere Leistungen im Bereich Vermögensschutz

* Errichtung von Gesellschaften mit haftungsbeschränkter Rechtsform für unternehmerisches Handeln

* Vertragliche Haftungsvermeidung für Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer

* Verlagerung von Vermögenswerten auf Familienmitglieder durch Schenkungen mit pfändungssicheren Rückforderungsvorbehalten

* Bildung nicht pfändbarer Vermögenswerte

* Verlagerung von Vermögen auf Stiftungen oder auf Gesellschaften mit erschwerter Pfändung durch reduzierte Abfindung

* Steueroptimierende Gestaltungen

* Gestaltung von Eheverträgen zum Schutz des Betriebs- und Privatvermögens sowie von Güterstandswechseln

* Nachfolgegestaltung durch Testament, Dauertestamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbfolge, Pflichtteilsreduzierung.