Der Notar

Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. Er ist wie jeder Anwalt auch zur Verschwiegenheit verpflichtet und im Unterschied zu einem Rechtsanwalt auch zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Seine Dienste liegen vor allem in der „vorsorgenden Rechtspflege“. Doch welche Funktionen erfüllt der Notar eigentlich im Detail?

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Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes neutral und unabhängig. Er vertritt daher nicht einseitig die Interessen nur einer Partei, sondern berät sämtliche Vertragsparteien unparteiisch. Durch seine herausragende Qualifikation gewährleistet er eine rechtliche Beratung auf höchstem Niveau und sorgt für einen fairen und ausgewogenen Vertrag. Hierdurch werden Risiken vermieden und spätere Streitigkeiten bereits im Vorfeld verhindert.

Zudem sorgt der Notar für eine reibungslose und sichere Abwicklung von Kaufverträgen. Eine besonders wichtige Rolle kommt dem Notar zu, wenn der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen abgeschlossen wird. Dann sorgt er dafür, dass unerfahrene Vertragsbeteiligte nicht übervorteilt werden und keinen einseitigen Risiken ausgesetzt sind.

Rechtzeitige Regelungen und Verträge dienen der wertvollen präventiven Streitvermeidung und helfen allen betroffenen Parteien, Kosten, Zeitaufwand und Ärger zu sparen. Die Dienstleistungen eines Notars werden häufig durch das Gesetz als zwingend erforderlich angesehen. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist daher ein Tätigwerden des Notars (genauer: die Beurkundung des Rechtsgeschäfts durch einen Notar) gesetzlich vorgeschrieben.

Die Notare sind in erster Linie zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Ehe -, Erb– und Immobilienverträge sind von Notaren zu beurkunden. Notare beurkunden Versammlungsbeschlüsse, nehmen Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen.

Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden usw.)
  • Erbe und Schenkung (Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.)
  • Unternehmen (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung usw.)
  • Vorsorgevollmacht (Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung)
  • Ehe, Partnerschaft und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption).

Über die zu erwartenden Kosten gibt Ihnen Ihr Notar gerne im Vorfeld eine qualifizierte Auskunft!